Voraussetzung
Abgeschlossene Real- oder Sekundarschule
Dauer der Lehre: 3 Jahre
Praktische Ausbildung: Auf landwirtschaftlichen Ausbildungsbetrieben. Es wird empfohlen, die praktische Ausbildung auf zwei oder drei Betrieben zu absolvieren. Die Ausbildung auf dem Betrieb wird in den zwei Lehrjahren ergänzt durch überbetriebliche Kurse. In den Kantonen St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden sind alle Lehrbetriebe im Berufsfeld im Lehrbetriebsverbund zusammengeschlossen. Dieser nennt sich Lehrbetriebsverbund Landwirtschaft SG, AR, AI.
Theoretische Ausbildung: An den kantonalen landwirtschaftlichen Bildungszentren. Sie bieten den Unterricht an einzelnen Wochentagen oder als Blockkurse an.
In der Ausbildung vermittelte Kompetenzen:
Fachkompetenzen:
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Pflanzenbau
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Tierhaltung
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Mechanisierung und technische Anlagen
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Arbeitsumfeld
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Wahlbereich
Persönliche Kompetenzen:
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Selbstkompetenz
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Sozialkompetenz
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Methodenkompetenz
Abschluss: Erfolgreiche Absolventen und Absolventinnen der Lehrabschlussprüfung erhalten das eidgenössische Fähigkeitszeugnis als Landwirt/in EFZ.
Berufspraktische Ausbildung: Es besteht die Möglichkeit, eine zweijährige berufspraktische Ausbildung als Agrarpraktiker mit eidgenössischem Berufsattest EBA abzuschliessen.
Berufsmatura: Für sehr gute Schülerinnen und Schüler ist es möglich, nach der Lehre die Berufsmaturitätsschule zu besuchen und die Berufsmatura zu erlangen. Die Berufsmaturität berechtigt zum prüfungsfreien Eintritt in eine Fachhochschule.
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